Für die Behandlung brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.
Wenn Sie diese Verordnung chefärztlich bewilligen lassen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse um Kostenrückerstattung ansuchen.
Wir sind Wahltherapeuten aller Krankenkassen, d.h. Sie bekommen nach Ende der Behandlungsserie eine Rechnung. Den Rechnungsbetrag müssen Sie überweisen und können dann um Kostenrückerstattung bei Ihrem Versicherungsträger ansuchen.